19.07.2024 Kategorien: Leseempfehlungen, Steuerrecht

Neben der Lebensqualität ist die Metropole Dubai auch für die Steuereinsparung bekannt. Plant man eine Auswanderung von Deutschland in die Vereinigten Arabischen Emirate – und speziell nach Dubai – sollte man sich jedoch vor einem tatsächlichen Wegzug informieren und beraten lassen, um nachteilige steuerliche Folgen in Deutschland zu vermeiden.

Neben der Wegzugsbesteuerung und der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland könnte eine zuvor in Deutschland steuerpflichtige Person von der sog. erweiterten beschränkten Steuerpflicht betroffen sein.

Voraussetzungen

Die nachfolgend kurz dargestellten Voraussetzungen für die erweiterte beschränkte Steuerpflicht müssen kumulativ erfüllt sein:

  • Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland: Kein Vorliegen eines steuerlichen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland.
  • Ansässigkeit in einem Niedrigsteuerland.
  • Wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland auch nach dem Wegzug. Hierunter fallen bspw. eine unternehmerische Tätigkeit in Deutschland, Einkünfte aus Deutschland in gewisser Höhe oder auch gewisses Vermögen in Deutschland.
  • Die wegziehende Person war mindestens fünf Jahre – innerhalb von zehn Jahren vor dem Umzug – unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

Da in Dubai derzeit keine Einkommensteuer erhoben wird, ist die Voraussetzung für ein Niedrigsteuerland erfüllt.

Rechtsfolgen

Liegen die Voraussetzungen vor, wird die betroffene Person für zehn Jahre ab Zeitpunkt des Umzugs nach Dubai in Deutschland im Sinne der erweiterten beschränkten Steuerpflicht besteuert.

Einerseits wird die normale beschränkte Steuerpflicht in Deutschland dahingehend erweitert, dass der Katalog der in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert wird.

Weiterhin hat der Steuerpflichtige innerhalb dieses Zeitraums das gesamte Einkommen, also sowohl inländische als auch ausländische Einkünfte, den deutschen Finanzbehörden gegenüber offenzulegen. Es kommt dann zu einem sog. Progressionsvorbehalt: es ergibt sich ein auf die inländischen Einkünfte anzuwendender Steuersatz, der aus den gesamten Welteinkünften ermittelt wird.

Wer sich also dazu entscheiden möchte, nach Dubai bzw. in die Vereinigten Arabischen Emirate zu ziehen, sollte sich möglichst frühzeitig mit dieser Thematik auseinandersetzen da dies weitreichende Folgen haben kann.

Weitere Informationen finden Sie unter unserem SuP OnePager zur Wegzugsbesteuerung nach Dubai.