Mit einem 21-seitigen Schreiben konkretisiert und erläutert das BMF die Änderungen beim häuslichen Arbeitszimmer (BMF-Schreiben, vom 15.8.2023 – IV C 6 – S 2145/19/10006 :027). Es gibt einige Zweifelsfragen, die darin behandelt werden und die viele Mandanten umtreiben:

  • Wer kann ab 2023 überhaupt noch die vollen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen?
  • Warum gibt es jetzt zwei pauschale Abzugsmöglichkeiten bis 1.260 € pro Jahr?
  • Wie werden bei der Homeoffice-Pauschale Tage berücksichtigt, an denen ich sowohl zu Hause als auch Auswärts oder in der ersten Arbeitsstelle gearbeitet habe?
  • Welche beruflichen und räumlichen Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Kosten für ein Arbeitszimmer oder die Homeofficepauschale angesetzt werden können, erklärt das umfangreich aktualisierte Video „Arbeitszimmer: Welche Kosten Sie jetzt absetzen können“. Das Video ist bereits auf Ihrer Webseite veröffentlicht.
Arbeitszimmer: Welche Kosten Sie jetzt absetzen können

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Wenn Sie zu Hause arbeiten, können Sie pauschal 6 € pro Tag und max. 1.260€ pro Jahr für anfallende Kosten steuerlich geltend machen. Haben Sie ein häusliches Arbeitszimmer, können Sie alle darauf entfallenden Kosten ansetzen. Aber Sie müssen verschiedene Voraussetzungen beachten. Die Abzugsmöglichkeiten und die Anforderungen dafür erklärt dieses Video. (9/23)