Beratung von Non-Profit Institutionen

Gemeinnützige Organisationen sind mit vielfältigen steuerlichen Problemstellungen konfrontiert. Die in der Abgabenordnung verankerten Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts sind in weiten Teilen auslegungsbedürftig. Verstöße werden oft zu spät erkannt und können Sanktionen auslösen, die bis zur rückwirkenden Versagung des Gemeinnützigkeits-status führen können.
Die Folgen können gravierend sein. Neben dem häufig irreparablen Imageschaden haben Verstöße häufig Steuernachforderungen in großem Ausmaß zur Folge.
Eine vorbeugende Beratung kann hierbei helfen, etwaige Risiken aufzudecken und diese im Vorfeld mit der Finanzverwaltung abzustimmen.

Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen

Es gibt zahlreiche Berührungspunkte privatwirtschaftlicher Unternehmen mit gemeinnützigen Organisationen. Deren Bedeutung hat in den letzten Jahren nicht zuletzt wegen zunehmend attraktiverer steuerlicher Rahmenbedingungen stark zugenommen. Viele Unternehmen haben mittlerweile die gegenseitigen Vorteile gemeinnützigen Handelns erkannt und ihr Engagement durch gezieltes und werbewirksames  Sponsoring ausgebaut. Hierbei gilt es, die oft konträren steuerlichen Interessen von Sponsor und gemeinnütziger Einrichtung aufeinander abzustimmen und durch entsprechende Steuer-gestaltung die höchstmögliche Effektivität für beide Parteien zu erreichen.

Beratung von Privatpersonen und Unternehmer anlässlich gemeinnützigen Engagements

Neben dem persönlichen Engagement sowie aktiver Mitwirkung von Privatpersonen in gemeinnützigen Einrichtungen spielt die Zuwendung von Geld- und Vermögenswerten eine entscheidende Rolle für die Existenz des gesamten Non-Profit Bereichs. Durch die gezielte Ausschöpfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Steuerrechts kann der Wirkungsgrad der Zuwendung meist noch optimiert werden. Hierbei sind die Möglichkeiten privaten Engagements sehr vielschichtig. Neben  laufenden Spendenzuwendungen gewinnt der Einsatz weitreichender Zuwendungen z.B. durch die Vererbung oder lebzeitige Zuwendung größerer Vermögenswerte an gemeinnützige Stiftungen immer mehr an Bedeutung.

Mit dem Einsatz einer gemeinnützigen Stiftung im Rahmen einer  Unternehmensnachfolge lassen sich mehrere Ziele erreichen. Die Sicherung des Fortbestands des Unternehmens, insbesondere wenn keine geeigneten Nachfolger vorhanden sind. Daneben eine langfristige Förderung gemeinnütziger Zwecke durch die zweckgebundene Mittelverwendung aus den Erträgen des Unternehmens. Durch eine, auf die individuellen Verhältnisse abgestimmte Stiftungslösung lassen sich gezielt die Vermögens- und Unterhaltsinteressen der Erben mit der gemeinnützigen Zuwendungsabsicht des Erblassers in Ein-klang bringen und aufeinander abstimmen.

Unsere Leistungen im Bereich Non-Profit / Gemeinnützigkeit

  • steuerliche Beratung bei der Ausgestaltung von Sponsoring
  • unternehmerische und private Nachfolgegestaltung mittels gemeinnütziger Stiftung und Familienstiftung
  • Laufende und einzelfallbezogene Beratung in sämtlichen Fragen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts
  • Unterstützung anlässlich steuerrechtlicher Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung, z.B. anlässlich von steuerlichen Außenprüfungen bis hin zur Vertretung  vor den Finanzgerichten
  • vorbereitende Abstimmung von Zweifels- und Auslegungsfragen mit der Finanzverwaltung im Rahmen verbindlicher Auskünfte
  • Steuerorientierte Gestaltung mittels Spenden und Stiften (individuelle Ausarbeitung steueroptimierter Konzepte)
  • Laufende steuerliche Beratung gemeinnütziger Vereine und Stiftungen einschließlich Deklaration und Rechnungslegung
  • Freiwillige und gesetzliche Abschlussprüfung gemeinnütziger Institutionen sowie
  • Überprüfung auf Einhaltung satzungsmäßiger sowie gesetzlicher gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben

Interdisziplinärer Beratungsansatz

Komplexe Gestaltungen, beispielsweise die unternehmerische Nachfolgeregelung mittels Einsatz einer Stiftung oder die Errichtung einer gemeinnützigen Privatstiftung werfen häufig eine Vielzahl miteinander verknüpfter unternehmerischer, steuerlicher und rechtlicher Fragestellungen auf.
Im Bedarfsfall ziehen wir hierfür erfahrene Spezialisten aus unserem Netzwerk hinzu (Stiftungszentrum München, Rechtsanwälte, Notare, Grundstückssachverständige) mit denen wir eng zusammenarbeiten. Eine abgestimmte Umsetzung unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte wird hierdurch gewährleistet.

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(DStV e.V.)
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